Mit 50 beginnt ein Lebensabschnitt, der Klarheit verlangt – auch in rechtlicher und finanzieller Hinsicht. Die Familie ist oft etabliert, das Vermögen gewachsen, und gleichzeitig wird einem bewusst, dass man nicht alles im Griff hat – besonders, wenn es um das eigene Ableben geht. Genau dann stellt sich die Frage: Was passiert mit meinem Vermögen, meiner Immobilie, meiner Firma – wenn ich plötzlich nicht mehr entscheiden kann?

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Die wichtigsten Instrumente für die Lebensplanung

Ab einem gewissen Alter – idealerweise schon ab 50 – lohnt es sich, die zentralen rechtlichen Instrumente zu kennen und gezielt einzusetzen:

  • Vollmacht: Wer handelt in meinem Namen, wenn ich geistig klar bin, aber körperlich verhindert? Eine einfache Vollmacht – sei es für Bankgeschäfte oder medizinische Entscheidungen – kann im Alltag den entscheidenden Unterschied machen.
  • Vorsorgeauftrag: Falls ich urteilsunfähig werde, bestimme ich darin, wer für mich handelt – sei es in finanziellen oder persönlichen Angelegenheiten. Gerade im Konkubinat ist das essenziell, da der Partner sonst keinerlei gesetzliche Vertretungsrechte hat.
  • Patientenverfügung: Was soll geschehen, wenn ich am Lebensende bin? Lebenserhalt um jeden Preis oder ein natürlicher Verlauf? Diese Verfügung schafft Klarheit – für alle Beteiligten.
  • Testament: Wer soll was erhalten? Die einfachste Form – handschriftlich, mit Datum und Unterschrift – ist bereits gültig. Doch je komplexer das Vermögen, desto mehr lohnt es sich, professionellen Rat beizuziehen.
  • Erbvertrag: Im Gegensatz zum Testament ist er verbindlich für alle Beteiligten. Gerade bei Konstellationen mit Patchwork-Familien, Unternehmen oder Immobilien macht er Sinn – vor allem, wenn Pflichtteile reduziert oder ausgeschlossen werden sollen.

Der Unterschied macht die Umsetzung

Viele glauben, ein Testament genüge – doch die Erfahrung zeigt: Ohne klare Vorgaben entstehen Unsicherheiten, Streitigkeiten und oft auch steuerliche Nachteile. Wer heute sauber plant, entlastet morgen seine Familie – emotional wie finanziell.

Und: Wer über solche Fragen spricht, redet auch über Werte. Was ist mir wichtig? Wem möchte ich etwas ermöglichen? Wie will ich mein Lebenswerk weitergeben?

Konkubinat: Die grosse Leerstelle im Gesetz

Ein besonders heikler Punkt ist das Konkubinat. Denn rechtlich existiert es nicht. Wer also denkt, sein Lebenspartner sei „automatisch“ abgesichert, täuscht sich. Ohne Testament oder Erbvertrag geht im Todesfall alles an die gesetzlich vorgesehenen Erben – häufig Eltern oder Geschwister. Dazu kommt je nach Kanton eine hohe Erbschaftssteuer für nicht verwandte Personen.

Besonders im Konkubinat sollte man deshalb:

  • einen Vorsorgeauftrag aufsetzen
  • eine Patientenverfügung erstellen
  • eine klare Testamentsregelung treffen
  • und die Hypothekar- oder Immobilienfrage frühzeitig regeln

👉 Im Beitrag über Konkubinate und Pensionskassen findet du noch weitere Punkte, welche beachtet werden müssen.

Wie viel Offenheit verträgt die Familie?

Ein zentrales Thema ist auch die Kommunikation: Weiss mein Kind, worauf es verzichtet, wenn es im Erbvertrag unterschreibt? Haben die Eltern über ihren Nachlass gesprochen? In vielen Familien ist Geld nach wie vor ein Tabu. Doch gerade bei komplexen Vermögensverhältnissen braucht es Transparenz und Vorbereitung.

Wer z. B. frühzeitig überlegt, ob und wie er seinem Kind Vermögen überträgt, kann nicht nur Steuern optimieren, sondern auch den verantwortungsvollen Umgang mit Geld fördern. Das setzt Vertrauen und Dialog voraus – und nicht zuletzt eine klare Strategie.

Fazit

Wer mit 50 seine rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten regelt, sorgt vor – nicht nur für sich, sondern auch für seine Angehörigen. Es geht nicht um Kontrolle, sondern um Verantwortung. Und letztlich auch um Frieden: Denn wer zu Lebzeiten klar bestimmt, hinterlässt Klarheit.

🎧 Du möchtest mehr Hintergründe, konkrete Beispiele oder praxisnahe Tipps? Dann lohnt sich ein Blick oder ein Ohr in den Talk mit Mark Wehrli – als Video auf YouTube oder als Podcast zum Nachhören.

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