Steuern gehören zum Leben. Und trotzdem sprechen die wenigsten gerne darüber – bis die Rechnung kommt. Ob Einkommen, Vermögen, Kapitalbezug oder Immobilien: In der Schweiz gibt es viele Regeln, viele Unterschiede – und viele Möglichkeiten, legal zu optimieren. Gerade wer ein erstes eigenes Einkommen hat, eine Weiterbildung plant oder den Ruhestand vorbereitet, sollte sich früh damit auseinandersetzen.

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Die erste Steuererklärung: ein kleiner Schock

Viele erinnern sich noch gut: Die erste Lohnabrechnung, das erste eigene Geld – und plötzlich tauchen Begriffe wie „provisorische Steuerrechnung“ oder „unterjährige Veranlagung“ auf. In der Schweiz werden Steuern teils auf Basis des Vorjahrs geschätzt. Wer z. B. während der Lehre wenig verdiente und dann direkt voll einsteigt, erlebt schnell eine finanzielle Überraschung – mit Tausenden Franken an Nachzahlungen.

Gut zu wissen: Wer seine Steuern plant und nicht erst im letzten Moment reagiert, hat mehr Kontrolle über sein Budget. Manche fangen im Januar mit der Steuererklärung an, andere im September – Hauptsache, man weiss, was einen erwartet.


Abzüge – mehr drin, als viele denken

Steuern sparen heisst nicht „tricksen“, sondern Möglichkeiten kennen. Viele Abzüge sind erlaubt – und werden oft übersehen:

  • Weiterbildungskosten (beruflich relevant)
  • Renovationen am Wohneigentum
  • Einzahlungen in die Pensionskasse (PK-Einkäufe)
  • Berufsauslagen, Pendel- oder Verpflegungskosten
  • Zinsen auf Hypotheken (bei Wohneigentum)
  • Unterhaltskosten für Liegenschaften

Tipp: Wer grössere Renovationen plant, sollte sie clever timen – z. B. rund drei Jahre vor der Pensionierung. Das kann sich steuerlich stark auswirken.

👉 Mehr dazu auch im Beitrag über Finanzplanung ab 50 – dort zeigen wir, wie gezielte Investitionen in Vorsorge und Wohneigentum langfristig entlasten.


Unterschiede von Kanton zu Kanton

Steuern sind in der Schweiz kantonal geregelt. Das führt zu grossen Unterschieden – nicht nur bei den Tarifen, sondern auch bei Abzügen, Pauschalen oder Fristen. Wer z. B. umzieht, sollte nicht nur den Mietzins vergleichen, sondern auch die Steuerbelastung, Krankenkassenprämien und Hypozinsen. Denn: Der Steuerfuss in Zug ist nicht derselbe wie in Winterthur – und das kann sich bei Kapitalbezügen oder Vermögenssteuern schnell bemerkbar machen.


Vermögenssteuer – oft unterschätzt

Wer ein Eigenheim besitzt, ein grösseres Depot führt oder Kapital bezieht, wird auch vermögenssteuerpflichtig. Dabei zählt der sogenannte Steuerwert – nicht der Marktwert – der Immobilie. Das heisst: Auch wer schuldenbelastetes Eigentum hat, kann steuerlich im Minus sein.

Gleichzeitig können Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten vom steuerbaren Vermögen abgezogen werden. Bei Neuwertungen von Liegenschaften (z. B. bei stark gestiegenen Immobilienpreisen) kann sich der steuerbare Eigenmietwert deutlich erhöhen – was wiederum Vermögenssteuer auslöst.


Kapitalbezug, Wohneigentum und Unternehmensgewinne

Besonders bei Kapitalbezügen aus der Pensionskasse, Immobilienverkäufen (Stichwort: Grundstückgewinnsteuer) oder Dividendenzahlungen sind steuerliche Folgen oft unterschätzt. Auch wer z. B. in der GmbH arbeitet und sich Lohn und Dividende auszahlt, sollte auf die richtige Balance achten – nicht zuletzt wegen der Sozialversicherungsabgaben.

Wichtig: Die Steuerbehörden sind wachsam. Wer etwa kurz vor einem grösseren Kapitalbezug den Kanton wechselt, muss mit kritischen Rückfragen rechnen. Entscheidend ist der „Lebensmittelpunkt“ – nicht die Adresse auf dem Papier.


Fazit: Steuern mitdenken – nicht erst beim Einschreiben

Steuern sind mehr als eine Zahl auf dem Briefumschlag. Sie sind Teil jeder Lebensphase – vom Lehrlingslohn über die Weiterbildung bis zur Frühpensionierung oder zum Firmenverkauf. Wer informiert ist, kann besser planen, gezielter investieren und unliebsame Überraschungen vermeiden.

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